Internationale Unternehmensgründung, globale Steuerberatung, Gesellschaftsrecht

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Warum in 2024 eine Firma in Gibraltar gründen


 
Es gibt viele Gründe, warum die Registrierung einer Firma in Gibraltar eine ausgezeichnete Geschäftsmöglichkeit darstellt.
 
Gibraltar gehört zu den britischen Überseegebieten, die wir für eine Offshore-Firma empfehlen. Gibraltar liegt am südlichen Ende der Iberischen Halbinsel am Mittelmeer. Gibraltar ist bekannt für seinen Felsen, an dessen Fuß sich eine dicht bevölkerte Stadt erstreckt. Die Amtssprache in Gibraltar ist Englisch, aber auch Spanisch und Llanito werden weit verbreitet gesprochen.
 
Unternehmensinformationen
 
Der Typ der Firma ist „Non Resident“, was bedeutet, dass der Direktor der Firma nicht lokal ansässig sein muss, jedoch müssen die Vorstandssitzungen und Hauptversammlungen in Gibraltar abgehalten werden. Die wesentlichen Unternehmensmerkmale in Gibraltar:
 
- Unternehmensgründung (der Registrierungsprozess in Gibraltar dauert etwa 5-8 Tage)
- Minimales Stammkapital von 1,21 EUR, und üblicherweise autorisiertes Kapital von 2.420 EUR
- Es sind mindestens ein Direktor und ein Aktionär erforderlich
- Ein örtlicher, qualifizierter Unternehmenssekretär ist erforderlich
- Eingereichte Jahresabschlüsse sind nicht öffentlich zugänglich
- Ein Büro muss in Gibraltar unterhalten werden
 
Steueridentifikationsnummer (TIN)
 
Alle in Gibraltar gegründeten Unternehmen müssen eine Steueridentifikationsnummer (TIN) haben, unabhängig davon, ob sie ansässig oder nicht ansässig sind.
 
Ohne TIN können keine Jahresabschlüsse eingereicht werden. Wir werden dies als Teil unseres Service für Sie beschaffen.
 
Unternehmensgründung
 
Um eine Nichtansässigenfirma in Gibraltar aufrechtzuerhalten, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
 
- Einreichung der Jahreserklärungen
- Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse
- Eine jährliche Lizenzgebühr von mindestens 55 EUR
 
Steuersystem
 
Gibraltar hat mit keinem Land Doppelbesteuerungsabkommen und erhebt keine Unternehmenssteuer. Es muss nur die jährliche Lizenzgebühr gezahlt werden. Außerdem gibt es in Gibraltar keine Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer oder Mehrwertsteuer.
 
Die Registrierung einer Firma in Gibraltar kann mehrere steuerliche Vorteile bieten, insbesondere für nicht ansässig kontrollierte Unternehmen (NRCCs). Hier sind einige wichtige steuerliche Vorteile:
 
1. Status des Nichtansässig Kontrollierten Unternehmens (NRCC)
 
- Null Unternehmenssteuer: NRCCs in Gibraltar unterliegen nicht der Unternehmenssteuer auf ihr weltweites Einkommen, vorausgesetzt, das Unternehmen wird von außerhalb Gibraltars kontrolliert und geleitet.
- Das bedeutet, dass das Unternehmen, wenn die Verwaltung und Kontrolle außerhalb Gibraltars ausgeübt wird, einen steuerfreien Status auf seine Gewinne genießen kann.
 
2. Mehrwertsteuer-Vorteile
 
- Gibraltar hat ein wettbewerbsfähiges Mehrwertsteuersystem mit einem Standardsteuersatz von 0%, was vorteilhaft für Unternehmen sein kann, die im internationalen Handel tätig sind oder Dienstleistungen an Kunden außerhalb Gibraltars erbringen.
 
3. Weitere Steueranreize
 
- Keine Kapitalertragssteuer: Gibraltar erhebt keine Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Aktien, Wertpapieren oder Immobilien (es sei denn, die Immobilien befinden sich in Gibraltar).
- Keine Vermögenssteuer oder Erbschaftsteuer: Es gibt keine Vermögenssteuer oder Erbschaftsteuer in Gibraltar, was es attraktiv für Vermögenshaltung und Nachlassplanung macht.
 
4. Private Vermögensverwaltung
 
- Gibraltar ist eine etablierte Jurisdiktion für die private Vermögensverwaltung und bietet verschiedene Strukturen wie Trusts und Stiftungen mit vorteilhaften steuerlichen Regelungen.
 
5. Doppelbesteuerungsabkommen
 
- Gibraltar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern unterzeichnet, was zusätzliche Möglichkeiten bietet, Steuerverpflichtungen zu mindern und Doppelbesteuerung für international tätige Unternehmen zu vermeiden.
 
Überlegungen:
 
- Substanzanforderungen: Um steuerliche Vorteile zu qualifizieren, insbesondere als NRCC, muss das Unternehmen ausreichend Substanz in Gibraltar nachweisen, was typischerweise die Anstellung von lokalem Personal und Entscheidungsbefugnis umfasst.
 
- Compliance: Auch wenn Gibraltar günstige Steuervergünstigungen bietet, ist es wichtig, die lokalen Compliance-Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass das Unternehmen gemäß den Gesetzen und Vorschriften Gibraltars strukturiert und betrieben wird.
 
Die Gründung eines Unternehmens erfordert sorgfältige Planung. Die Zusammenarbeit mit unseren Experten kann helfen, diesen Prozess zu optimieren und wertvolle Einblicke sowie maßgeschneiderte Strategien zu bieten, um einen erfolgreichen Ausgang sicherzustellen. Zögern Sie nicht länger. Bewerben Sie sich noch heute, um als Kunde mit unseren Experten an rechtlichen Strategien zur Überwindung von Barrieren zu arbeiten.
 


 
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